Sie wählen, wo Ihre
Daten verarbeitet werden.
KI-gestützte Buchhaltung heißt nicht, dass Ihre Belege irgendwo hinwandern. Wir arbeiten in drei Stufen — von rein lokalen Rechenskripten bis zur KI mit Auftragsverarbeitungsvertrag. Welche Stufe für welchen Arbeitsschritt gilt, sagen wir Ihnen vorher.
// datenschutz ist architektur, kein kleingedrucktes
Drei Stufen, drei Datenwege.
Ohne Cloud-KI
Prüfung, Abgleich und Berechnung übernehmen reine Rechenskripte auf unserem oder Ihrem Rechner — ohne jede Netzwerkverbindung. Für diese Arbeiten verlässt kein Beleg das Haus. Die Belegerfassung selbst nutzt KI; dafür gelten Stufe 2 oder 3.
KI ohne Klarnamen
Die Maschine findet Auffälligkeiten lokal; zur Beurteilung gehen nur pseudonymisierte Muster an die KI — Beträge und Konstellationen, keine Namen, keine IBANs.
KI mit AVV
Volle KI-Unterstützung in einer kommerziellen Umgebung mit Auftragsverarbeitungsvertrag: kein Training auf Ihren Daten, Unterauftragsverarbeiter offen benannt und in Ihrem AVV mit uns genehmigt.
Jede Stufe ist ein vollwertiger Betriebsmodus, kein Abstrich. Sie können jederzeit wechseln — der Einstieg über Stufe 1 kostet Sie keine Festlegung.
// der datenweg im bild
Was das Haus verlässt — und was nicht.
// der echte weg, schritt für schritt
Vom Rechnungseingang zum Buchungssatz.
So sieht eine laufende Buchhaltung bei uns technisch aus — und an welcher einzigen Stelle überhaupt eine KI beteiligt ist:
// nachprüfbar statt behauptet
Warum Sie uns Stufe 1 nicht glauben müssen.
Unsere Prüf- und Abgleichwerkzeuge sind gewöhnliche Rechenskripte. Sie lesen eine Datei, rechnen und schreiben ein Ergebnis — mehr nicht. Das lässt sich im Quelltext nachsehen:
import csv, sys, re, argparse, itertools
from datetime import datetime, timedelta
from pathlib import Path
# Kein Netzwerk. Keine Schnittstelle. Kein KI-Aufruf.
Das sind ausschließlich Standardbausteine zum Lesen von Dateien, Rechnen mit Datum und Text. Kein Baustein, der eine Verbindung nach außen herstellen könnte. Auf Wunsch sehen wir uns das gemeinsam an — oder Ihre IT prüft es selbst.
// wer wofür haftet
Die Kette, die ein Auftraggeber kennen sollte.
- 01 Sie sind Verantwortlicher. Es sind Ihre Daten, Sie geben die Weisung.
- 02 Wir sind Auftragsverarbeiter. Wir verarbeiten ausschließlich nach Ihrer Weisung — Grundlage ist ein Vertrag nach Art. 28 DSGVO, den Sie von uns erhalten.
- 03 Unsere Dienstleister sind Unterauftragsverarbeiter. KI-Anbieter, Hosting, Ablage, DATEV. Sie bekommen die vollständige Liste mit Zweck und Sitz — neue nehmen wir erst nach Ihrer Zustimmung auf.
Dazu führen wir ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 DSGVO. Jedes Mandat hat eigene Ablagen und Zugänge — Daten verschiedener Auftraggeber werden nie gemeinsam verarbeitet.
// was wir zusagen
Fünf Punkte, die wir schriftlich geben.
Ihre Daten trainieren keine Modelle
Wir arbeiten ausschließlich unter den geschäftlichen Bedingungen unseres KI-Anbieters, in denen das Training auf Kundeninhalten vertraglich ausgeschlossen ist. Nicht über private Endkundenzugänge.
Datensparsamkeit vor Bequemlichkeit
Was ohne Namen auskommt, verarbeiten wir ohne Namen. Auswertungen, Kalkulationen und Musterprüfungen laufen pseudonymisiert — Klarnamen nur dort, wo sie zur Buchung gehören.
Sie wissen, wer beteiligt ist
Vollständige Liste aller eingesetzten Dienstleister mit Zweck und Sitz. Kein stiller Wechsel: Neue Unterauftragsverarbeiter kommen erst nach Ihrer Genehmigung dazu.
Mandate bleiben getrennt
Eigene Ablagen, eigene Zugänge, eigene Projektumgebung je Auftraggeber. Ihre Zahlen begegnen den Zahlen eines anderen Betriebs nirgendwo.
Die KI schlägt vor, wir verantworten
Kein Ergebnis geht ungeprüft weiter. Jede Buchung, jede Zahlung, jede Auswertung wird von einem Steuerfachwirt freigegeben, bevor sie Wirkung entfaltet.
Sie bestimmen die Stufe
Vor Beginn legen wir gemeinsam fest, welcher Arbeitsschritt auf welcher Stufe läuft. Diese Festlegung ist Teil unseres Vertrages, nicht eine Frage des Tagesgeschäfts.
// und was wir nicht versprechen
Ehrlich ist wichtiger als beruhigend.
Anbieter, die im Datenschutz alles versprechen, haben meist etwas übersehen. Deshalb hier ausdrücklich die Grenzen:
- › In Stufe 3 werden Daten in die USA übermittelt. Abgesichert über Auftragsverarbeitungsvertrag und EU-Standardvertragsklauseln — aber es bleibt eine Übermittlung. Wer das ausschließen will, bleibt auf Stufe 1 oder 2.
- › Belegerfassung braucht KI. Ein Foto in einen Buchungssatz zu verwandeln, geht nicht mit reiner Rechenlogik. Wer Stufe 1 für den gesamten Ablauf will, liefert vorkontiert an.
- › „Zero Data Retention" sagen wir nicht zu. Solche Vereinbarungen gibt es nur gesondert und mit Ausnahmen. Was gilt, ist die vertragliche Standardaufbewahrung — die nennen wir Ihnen konkret.
- › Echte EU-Datenresidenz ist möglich, aber nicht der Standard. Wenn Sie verlangen, dass Daten die EU physisch nicht verlassen, richten wir den KI-Zugang über ein EU-Rechenzentrum ein. Das besprechen wir vorher, weil es den Aufwand verändert.